Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2017. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihren Entscheidungen an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren, um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.
Gerechter Lohn für gute Arbeit
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Er gilt auch für Mini-Jobs. Repräsentative Arbeitgeber und Gewerkschaften können tarifvertraglich Abweichungen bis Ende 2016 vereinbaren. Ab dem 1. Januar 2017 muss aber der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen eingehalten werden.Nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohns fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Und für Langzeitarbeitslose gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
Die Tarifbindung geht dramatisch zurück. Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er-Jahren waren es noch 74 Prozent. Deswegen wollen wir Tarifverträge leichter allgemein verbindlich machen. Davon profitieren die Beschäftigten, die so besser bezahlt werden, und die ehrlichen Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Sie können nicht durch schlechte Löhne unterboten werden.
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