Gute Pflege für alle
Das neue Pflegestärkungsgesetz II eröffnet etwa 500.000 Menschen einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, der ihnen bislang verwehrt war. Die SPD hat durchgesetzt, dass zusätzliche Milliarden bereitstehen, um Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige mit deutlich besseren Leistungen zu unterstützen.
Es ist die größte Pflegereform seit 20 Jahren: Das Pflegestärkungsgesetz ist seit Januar 2015 in Kraft. Davon profitieren 2,5 Millionen Pflegebedürftige mit Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro allein 2015. Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, mehr Flexibilität bei der Betreuungszeit und zinslose Darlehen.
Der nächste Reformschritt folgt: das Pflegestärkungsgesetz II - zusätzlich 5 Milliarden Euro jährlich (ab 2017).
Das sind die wichtigsten Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz II:
- Die bisherigen drei Pflegestufenwerden durch fünf Pflegegrade ersetzt. So kann derindividuelle Bedarf an Pflegeunterstützung genauer ermittelt werden. Das heißt auch: Die Unterstützung beginnt deutlich früher als bisher. Menschen mit Pflegegrad 1 haben zwar noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf, wünschen sich aber zum Beispiel eine Pflegeberatung oder sie benötigen altersgerechte Umbauten in ihrem Zuhause.