20.08.2014, Berlin – Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen und Länder beschlossen. In den Jahren 2015 bis 2017 sollen die Kommunen demnach um jährlich eine Milliarde Euro bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlastet werden. Länder und Gemeinden sollen darüber hinaus beim Ausbau der Kindertagesbetreuung Unterstützung erhalten.
„Gesagt, getan, gerecht: Ab 2015 wird es zu der vereinbarten Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr kommen. Diese Forderung ging im Wesentlichen auf die Initiative der SPD in den Koalitionsverhandlungen zurück“, stellt Annette Sawade klar. Sie führt weiter aus: „Langfristiges Ziel ist, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe finanziell zu unterstützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit den Vorbereitungen eines entsprechenden Gesetzentwurfes begonnen – und strebt an, diesen 2016 im Bundeskabinett zu beschließen.“
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg sieht sich in ihrer ablehnenden Haltung zum Betreuungsgeld bestätigt“, kommentierte die ASF-Landesvorsitzende Anette Sorg eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte das Betreuungsgeld auf Drängen der CSU gegen großen Widerstand vor einem Jahr beschlossen. Es wird für Kinder zwischen dem 15. Lebensmonat und dem dritten Lebensjahr gezahlt, ab 1. August erhöht es sich von bisher 100 auf dann 150 Euro monatlich.