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Das neue Pflegestärkungsgesetz II eröffnet etwa 500.000 Menschen einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, der ihnen bislang verwehrt war. Die SPD hat durchgesetzt, dass zusätzliche Milliarden bereitstehen, um Pflegebedürftige, Demenzkranke und pflegende Angehörige mit deutlich besseren Leistungen zu unterstützen.
Es ist die größte Pflegereform seit 20 Jahren: Das Pflegestärkungsgesetz ist seit Januar 2015 in Kraft. Davon profitieren 2,5 Millionen Pflegebedürftige mit Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro allein 2015. Angehörige erhalten Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, mehr Flexibilität bei der Betreuungszeit und zinslose Darlehen.
Der nächste Reformschritt folgt: das Pflegestärkungsgesetz II - zusätzlich 5 Milliarden Euro jährlich (ab 2017).
Das sind die wichtigsten Verbesserungen durch das Pflegestärkungsgesetz II:
Die SPD-Bundestagsfraktion feiert mit allen Kindern den Weltkindertag am 20. September 2015. Er steht dieses Jahr unter dem Motto „Kinder willkommen“. Sie sollen gut aufwachsen und ihre Stärken entfalten können. Die dafür notwendigen Bedingungen sind nicht ohne weitere Anstrengungen aller Akteure und nicht zum Nulltarif zu haben.
„Deutschland zeigt sein Herz für Kinder. Wir alle haben die vielen Bilder von herzlichen Begrüßungen der geflüchteten Familien mit ihren Kindern vor Augen. Dazu passt, dass der diesjährige Weltkindertag unter dem Motto steht „Kinder willkommen!“. Dabei legen wir den Fokus weniger auf die einmalige Begrüßung sondern mehr auf die Schaffung einer dauerhaften Willkommenskultur. Wir wollen, dass alle Kinder ihre Stärken auch entfalten können. Dafür brauchen wir weitere Anstrengungen für bessere Bildungschancen, wirkungsvollen Kinderschutz, die Bekämpfung von Kinderarmut, gute Kindergesundheit und mehr ehrliche Beteiligung von Kindern.
Die Weichen für gute Lebenschancen werden nicht erst mit dem Schulabschluss oder gar auf dem Arbeitsmarkt sondern bereits in der Kita gestellt. Deshalb wollen wir dort mehr und bessere Angebote. Vor allem mit mehr Personal können wir die Einrichtungen so weiterentwickeln, dass sie auch auf körperliche und seelische Beeinträchtigungen von Kindern, schwierige Lebenslagen von Familien und die besonderen Bedürfnisse von geflüchteten Familien eingehen können. Der Bund muss die Länder und Kommunen beim weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zusätzlich finanziell unterstützen.